Beitragsordnung

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden.

 

§ 2 Beschlüsse

Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.

Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluß gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

 

§ 3 Beiträge

Mitgliedsbeiträge

Jahresbeitrag

1 Personen bis unter 18 Jahre 5,00 EUR

2 Personen ab 18 bis 64 Jahre 60,00 EUR

3 Paare / Familie 90,00 EUR

4 Auszubildende, Studenten, Angehörige freiwillige Dienste (Feuerwehr, Katastrophenschutz, Sanitätsdienst, freiw. soz. Jahr) 45,00 EUR

5 Rentner / Pensionäre / Alleinerziehende / Arbeitslose / Personen mit Behinderung 45,00 EUR

6 Sponsoren mindestens 250,00 EUR

7 Ehrenmitglied 0,00 EUR

8 Mitglied im Hilfs-/Jugendprojekt (bis zum Ende des Projektes) 0,00 EUR

 

– Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliedsstatus maßgebend.

– Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen. Insbesondere gilt dies bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 1 bis 5.

– Mitglieder entrichten ihre Beiträge bis spätestens 30.04. eines jeden Jahres auf das Beitragskonto des Vereins. Neuanmeldungen sind davon ausgenommen.

– Bei Mahnungen werden Mahngebühren von 10.00 EUR pro Mahnung erhoben.

– Erfolgt der Vereinseintritt nach dem 30.06., erfolgt eine Berechnung von 50% des Beitrages.

 

§ 4 Gebühren

1. Mahngebühren je Vorgang 10,00 EUR

2. Barzahlung bei Veranstaltungen, Treffen usw. je Vorgang 5,00 EUR

3. Anmeldegebühr für Mitgliedschaft pro Anmeldung 5,00 EUR

Die Beitrags-, Gebühren- und Umlageerhebung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die dafür notwendigen Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatenschutzgesetz gespeichert.

 

§ 5 Vereinskonto

Kontoinhaber: LADA NIVA IG Deutschland e.V.

IBAN: DE03 100 100 100 405 524 130

BIC: PBNKDEFF Postbank

Verwendungszweck:

Jede Rechnung ist mit einer Nummer bzw. einem Verwendungszweck gekennzeichnet. Diesen bitte nutzen, da die Zahlung sonst nicht zugeordnet werden kann. Spenden bitte mit dem jeweiligen Spendenzweck kennzeichnen (z.B. „Spende zur freien Verfügung“, „Spende für Jugendprojekt“, usw.). Bei Mitgliedsbeiträgen immer die Mitgliedsnummer mit angeben. Für Mitgliedsbeiträge und Werbezwecke wird von uns immer eine Rechnung erstellt.

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und können nicht berücksichtigt werden.

 

§ 6 Inkrafttreten / Außerkrafttreten

Die oben genannte Beitragsordnung tritt mit dem 20.05.2023 in Kraft.

Damit tritt die Beitragsordnung vom 08.05.2020 außer Kraft.